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Vzor C: Kupní smlouva (německy - překlad vzoru A)

11.10.2004, Zdroj: Verlag Dashöfer

Vzor C: Kupní smlouva (německy – překlad vzoru A)

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Kaufvertrag
(abgeschlossen gemäß § 409 und folgenden des Handelsgesetzbuches)

I.
Vertragsseiten

1. Verkäufer: ........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die Registrierung)

Verhandlungsführender: ............................... (Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Verkäufer)

2. Käufer: ........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die Registrierung)

Verhandlungsführender: .............................. (Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Käufer)

II.
Vertragsgegenstand

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Grund dieses Vertrages dem Käufer die weiter im Vertrag spezifizierte Ware zu liefern und auf ihn das Eigentumsrecht auf die Ware zu übertragen und der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware vom Verkäufer zu übernehmen und ihm den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

  2. Die auf Grund dieses Vertrages gelieferte Ware ist in dem Verzeichnis angeführt, das die Beilage und den Bestandteil dieses Vertrages bildet.

  3. Die Ware wird vom Verkäufer mit Hilfe eines Frachtführers (LKW) in die Betriebsstätte des Käufers in ............................................. (genaue Bezeichnung der Betriebsstätte und ihres Standortes) geliefert.

  4. Die gemäß diesem Vertrag gelieferte Ware liefert der Verkäufer dem Käufer in der Qualität und Ausführung entsprechend der Übereinstimmungserklärung, die in der Beilage Nr. 2 zu diesem Vertrag enthalten ist und seinen Bestandteil bildet. Die Eigenschaften der Ware entsprechen ferner der Norm ČSN ............................... (Nr. der Norm angeben).

  5. Die Ware wird dem Käufer vom Verkäufer gemäß diesem Vertrag in der Anzahl und Zusammensetzung geliefert, wie sie vom Käufer in den schriftlichen Abrufanweisungen gefordert wird, indem jeder Abruf mindestens drei Tage vor der geforderten Warenlieferung in den Sitz des Verkäufers zu übermitteln ist.

III.
Kaufpreis

  1. Der Verkäufer und der Käufer einigten sich darüber, dass der Kaufpreis der laut diesem Vertrag gelieferten Waren der Preisliste des Verkäufers entsprechen wird, die in der Beilage Nr. 3 angeführt ist und den Bestandteil dieses Vertrags bildet.

  2. Falls einzelne Posten der Warenpreisliste laut Beilage Nr. 3 dieses Vertrages Änderungen erfahren, ist der Käufer verpflichtet, den erhöhten Preis bei den einzelnen Warensorten zu bezahlen, sofern er im Einzelfall nicht 10 % des ursprünglichen Preises überschreitet. Wenn der Preis einer einzelnen Warensorte 10 % des ursprünglichen Preises übersteigt, wird der neue Warenpreis in Form einer schriftlichen Änderung dieses Vertrages vereinbart.

  3. Die Ware wird von den Vertragsseiten als geliefert erachtet, wenn es durch einen verantwortlichen Mitarbeiter des Käufers zu ihrer Übernahme vom Frachtführer kommt. Als Beleg für die Realisierung der Warenlieferung laut diesem Vertrag wird der Lieferschein erachtet, der den einzelnen Warenlieferungen beigefügt ist und die Unterschrift des verantwortlichen Mitarbeiters des Käufers enthält.

  4. Nach der Warenlieferung ist der Verkäufer zur Rechnungsausstellung berechtigt. Die Warenlieferung wird zugleich als Realisierung der steuerpflichtigen Leistung im Sinne des Gesetzes über die Mehrwertsteuer angesehen.
    Die ausgestellte Rechnung wird neben den Erfordernissen eines Steuerbeleges, entsprechend dem Gesetz über die Mehrwertsteuer und über die Erfordernisse eines Handelsdokumentes laut § 13a des Handelsgesetzbuches, die Identifikation des Vertrages, auf dessen Basis die Realisierung erfolgte, einen Beleg über die steuerpflichtige Leistung, die Rechnungsnummer, das Fälligkeitsdatum ggf. den Betrag des bezahlten Vorschusses enthalten. Die Rechnung muss mit dem Stempel des Verkäufers und der Unterschrift des zu ihrem Ausstellen befugten Mitarbeiters versehen sein.

  5. Der Verkäufer rechnet stets bei den einzelnen realisierten steuerpflichtigen Leistungen zum fakturierten Preis die Mehrwertsteuer in dem Tarif hinzu, der der gesetzlichen Regelung zu dem Zeitpunkt entspricht, in dem die steuerpflichtige Leistung verwirklicht wurde.

  6. Die Rechnung ist innerhalb von fünfzehn Tagen ab ihrer Zustellung an den Käufer fällig.

  7. Falls die Rechnung unrichtige Erfordernisse enthält oder manche Erfordernisse auf ihr fehlen, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zurückzugeben. In solchem Fall hat der Verkäufer die Pflicht, eine neue Rechnung mit neuem Fälligkeitsdatum auszustellen.

  8. Die Rechnung wird bargeldlos auf das Konto des Verkäufers, Konto-Nr. ............................ bei der Geldinstitution .................................................... (Bank anführen) beglichen.

  9. Falls die Rechnung nachweisbar aus Gründen seitens der Bank verspätet bezahlt wird, ist der Käufer während dieser Zeit nicht mit der Rechnungsbegleichung in Verzug.

IV.
Erfüllungszeit

  1. Dieser Vertrag ist für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen, beginnend mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch die Vertragsseiten.

  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die in den schriftlichen Abrufanweisungen des Käufers angeführten Waren zu liefern, unter der Voraussetzung, dass diese zu den vereinbarten Terminen so übermittelt werden, dass der Verkäufer ordnungsgemäß und termingerecht binnen vier Tagen ab der Zustellung die schriftlichen Abrufanweisungen des Käufers erfüllen kann.

  3. Der Verkäufer ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Käufers berechtigt, die Erfüllung vor dem vereinbarten Termin zu realisieren.

  4. Falls der Verkäufer bei den einzelnen Leistungen eine größere Warenmenge als 6 % über die im Abruf des Käufers angeführte Menge liefert, ist der Käufer verpflichtet, binnen 24 Stunden schriftlich diese größere Menge abzulehnen. Wenn das der Käufer in der erwähnten Frist nicht tut, gilt die größere Menge als geliefert und der Verkäufer hat Anspruch auf ihre Bezahlung.

  5. Der Käufer ist nicht berechtigt, zum vereinbarten Termin gelieferte Waren abzunehmen. Falls der Käufer unbegründet die Warenübernahme ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren bei einer dritten Person auf Kosten des Käufers einzulagern. Er muss den Käufer schriftlich über diese Tatsache informieren. Mit der Zustellung der schriftlichen Bekanntgabe über die Lagerung der nichtübernommenen Waren ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Warenlieferung erfüllt.

  6. Mit der Warenübernahme erwirbt der Käufer das Eigentumsrecht auf die Waren.

  7. Solange der Käufer dem Verkäufer nicht den vereinbarten und fakturierten Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer bezahlt, wird er nicht zum Eigentümer der gelieferten Waren, der Verkäufer bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises der Eigentümer und der Käufer verpflichtet sich, jedem weiteren Unternehmer, der von ihm die vom Verkäufer gelieferten Waren abnimmt, schriftlich bekannt zu geben, dass er mit dem Verkäufer diese Klausel über das ausschließliche Eigentumsrecht abgeschlossen hat. Falls das der Käufer nicht tut, haftet er dem Verkäufer für entstandenen Schaden.

V.
Haftung des Verkäufers für Warenmängel

  1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Mängel, indem er in der Garantiezeit, die ab der Warenübernahme zwei Jahre beträgt, dafür haftet, dass die Ware die vereinbarte Qualität und Ausführung hat, entsprechend dem Abruf des Käufers geliefert wird, ordentlich verpackt ist (die Verpackungsart der Waren ist im Katalog des Verkäufers angegeben, der die Beilage Nr. 4 bildet und Bestandteil des Vertrages ist), und hinsichtlich des Transports mit Hilfe eines Frachtführers garantiert er, dass es bei ordnungsgemäßer und verantwortlicher

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