Vzor C: Kupní smlouva (německy – překlad vzoru A)
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Kaufvertrag
(abgeschlossen gemäß §
409 und folgenden des Handelsgesetzbuches)
I.
Vertragsseiten
1. Verkäufer: ........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr.
und Angaben über die Registrierung)
Verhandlungsführender: ............................... (Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Verkäufer)
2. Käufer: ........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr.
und Angaben über die Registrierung)
Verhandlungsführender: ..............................
(Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Käufer)
II.
Vertragsgegenstand
-
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Grund dieses
Vertrages dem Käufer die weiter im Vertrag spezifizierte Ware zu liefern und
auf ihn das Eigentumsrecht auf die Ware zu übertragen und der Käufer
verpflichtet sich, die gelieferte Ware vom Verkäufer zu übernehmen und ihm den
vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
-
Die auf Grund dieses Vertrages gelieferte Ware ist in dem
Verzeichnis angeführt, das die Beilage und den Bestandteil dieses Vertrages
bildet.
-
Die Ware wird vom Verkäufer mit Hilfe eines Frachtführers
(LKW) in die Betriebsstätte des Käufers in
............................................. (genaue Bezeichnung der
Betriebsstätte und ihres Standortes) geliefert.
-
Die gemäß diesem Vertrag gelieferte Ware liefert der
Verkäufer dem Käufer in der Qualität und Ausführung entsprechend der
Übereinstimmungserklärung, die in der Beilage Nr. 2 zu diesem Vertrag enthalten
ist und seinen Bestandteil bildet. Die Eigenschaften der Ware entsprechen
ferner der Norm ČSN ............................... (Nr. der Norm
angeben).
-
Die Ware wird dem Käufer vom Verkäufer gemäß diesem
Vertrag in der Anzahl und Zusammensetzung geliefert, wie sie vom Käufer in den
schriftlichen Abrufanweisungen gefordert wird, indem jeder Abruf mindestens
drei Tage vor der geforderten Warenlieferung in den Sitz des Verkäufers zu
übermitteln ist.
III.
Kaufpreis
-
Der Verkäufer und der Käufer einigten sich darüber, dass
der Kaufpreis der laut diesem Vertrag gelieferten Waren der Preisliste des
Verkäufers entsprechen wird, die in der Beilage Nr. 3 angeführt ist und den
Bestandteil dieses Vertrags bildet.
-
Falls einzelne Posten der Warenpreisliste laut Beilage Nr.
3 dieses Vertrages Änderungen erfahren, ist der Käufer verpflichtet, den
erhöhten Preis bei den einzelnen Warensorten zu bezahlen, sofern er im
Einzelfall nicht 10 % des ursprünglichen Preises überschreitet. Wenn der Preis
einer einzelnen Warensorte 10 % des ursprünglichen Preises übersteigt, wird der
neue Warenpreis in Form einer schriftlichen Änderung dieses Vertrages
vereinbart.
-
Die Ware wird von den Vertragsseiten als geliefert
erachtet, wenn es durch einen verantwortlichen Mitarbeiter des Käufers zu ihrer
Übernahme vom Frachtführer kommt. Als Beleg für die Realisierung der
Warenlieferung laut diesem Vertrag wird der Lieferschein erachtet, der den
einzelnen Warenlieferungen beigefügt ist und die Unterschrift des
verantwortlichen Mitarbeiters des Käufers enthält.
-
Nach der Warenlieferung ist der Verkäufer zur
Rechnungsausstellung berechtigt. Die Warenlieferung wird zugleich als
Realisierung der steuerpflichtigen Leistung im Sinne des Gesetzes über die
Mehrwertsteuer angesehen.
Die ausgestellte Rechnung wird neben den
Erfordernissen eines Steuerbeleges, entsprechend dem Gesetz über die
Mehrwertsteuer und über die Erfordernisse eines Handelsdokumentes laut § 13a
des Handelsgesetzbuches, die Identifikation des Vertrages, auf dessen Basis die
Realisierung erfolgte, einen Beleg über die steuerpflichtige Leistung, die
Rechnungsnummer, das Fälligkeitsdatum ggf. den Betrag des bezahlten Vorschusses
enthalten. Die Rechnung muss mit dem Stempel des Verkäufers und der
Unterschrift des zu ihrem Ausstellen befugten Mitarbeiters versehen sein.
-
Der Verkäufer rechnet stets bei den einzelnen realisierten
steuerpflichtigen Leistungen zum fakturierten Preis die Mehrwertsteuer in dem
Tarif hinzu, der der gesetzlichen Regelung zu dem Zeitpunkt entspricht, in dem
die steuerpflichtige Leistung verwirklicht wurde.
-
Die Rechnung ist innerhalb von fünfzehn Tagen ab ihrer
Zustellung an den Käufer fällig.
-
Falls die Rechnung unrichtige Erfordernisse enthält oder
manche Erfordernisse auf ihr fehlen, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer
die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zurückzugeben. In solchem Fall hat der
Verkäufer die Pflicht, eine neue Rechnung mit neuem Fälligkeitsdatum
auszustellen.
-
Die Rechnung wird bargeldlos auf das Konto des Verkäufers,
Konto-Nr. ............................ bei der Geldinstitution
.................................................... (Bank anführen) beglichen.
-
Falls die Rechnung nachweisbar aus Gründen seitens der
Bank verspätet bezahlt wird, ist der Käufer während dieser Zeit nicht mit der
Rechnungsbegleichung in Verzug.
IV.
Erfüllungszeit
-
Dieser Vertrag ist für die Dauer von zwei Jahren
abgeschlossen, beginnend mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch die
Vertragsseiten.
-
Der Verkäufer ist verpflichtet, die in den schriftlichen
Abrufanweisungen des Käufers angeführten Waren zu liefern, unter der
Voraussetzung, dass diese zu den vereinbarten Terminen so übermittelt werden,
dass der Verkäufer ordnungsgemäß und termingerecht binnen vier Tagen ab der
Zustellung die schriftlichen Abrufanweisungen des Käufers erfüllen kann.
-
Der Verkäufer ist nur nach schriftlicher Zustimmung des
Käufers berechtigt, die Erfüllung vor dem vereinbarten Termin zu
realisieren.
-
Falls der Verkäufer bei den einzelnen Leistungen eine
größere Warenmenge als 6 % über die im Abruf des Käufers angeführte Menge
liefert, ist der Käufer verpflichtet, binnen 24 Stunden schriftlich diese
größere Menge abzulehnen. Wenn das der Käufer in der erwähnten Frist nicht tut,
gilt die größere Menge als geliefert und der Verkäufer hat Anspruch auf ihre
Bezahlung.
-
Der Käufer ist nicht berechtigt, zum vereinbarten Termin
gelieferte Waren abzunehmen. Falls der Käufer unbegründet die Warenübernahme
ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren bei einer dritten Person auf
Kosten des Käufers einzulagern. Er muss den Käufer schriftlich über diese
Tatsache informieren. Mit der Zustellung der schriftlichen Bekanntgabe über die
Lagerung der nichtübernommenen Waren ist die Verpflichtung des Verkäufers zur
Warenlieferung erfüllt.
-
Mit der Warenübernahme erwirbt der Käufer das
Eigentumsrecht auf die Waren.
-
Solange der Käufer dem Verkäufer nicht den vereinbarten
und fakturierten Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer bezahlt, wird er nicht
zum Eigentümer der gelieferten Waren, der Verkäufer bleibt bis zur Bezahlung
des Kaufpreises der Eigentümer und der Käufer verpflichtet sich, jedem weiteren
Unternehmer, der von ihm die vom Verkäufer gelieferten Waren abnimmt,
schriftlich bekannt zu geben, dass er mit dem Verkäufer diese Klausel über das
ausschließliche Eigentumsrecht abgeschlossen hat. Falls das der Käufer nicht
tut, haftet er dem Verkäufer für entstandenen Schaden.
V.
Haftung des Verkäufers für
Warenmängel
-
Der Verkäufer haftet dem Käufer für Mängel, indem er in
der Garantiezeit, die ab der Warenübernahme zwei Jahre beträgt, dafür haftet,
dass die Ware die vereinbarte Qualität und Ausführung hat, entsprechend dem
Abruf des Käufers geliefert wird, ordentlich verpackt ist (die Verpackungsart
der Waren ist im Katalog des Verkäufers angegeben, der die Beilage Nr. 4 bildet
und Bestandteil des Vertrages ist), und hinsichtlich des Transports mit Hilfe
eines Frachtführers garantiert er, dass es bei ordnungsgemäßer und
verantwortlicher…